Nützliche Fakten zum Drohnenführerschein in Österreich und der EU ab 2021

Sicher abheben - mit diesen praktischen Tipps rund um den Drohnenführerschein und die neuen Drohnenregelungen!

Vor einigen Jahren brachte man das Wort „Drohne“ noch mit futuristischen Filmen und Regierung in Verbindung. Action, Speed, neue Möglichkeiten – all das und noch viel mehr gehört durch die rasanten Fortschritte der Technik jedoch mittlerweile zur Normalität. Im Prinzip ist es ja nicht schwer eine herkömmliche Drohne abheben zu lassen und damit ein paar Runden zu drehen. Sicherlich haben viele von euch bereits selbst einmal eine Drohne benutzt. Doch seit 31.12.2020 gelten in Österreich neue, europaweit einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Was besagen diese neuen Regeln? Was ändert sich dabei für mich? Außerdem: Wusstet ihr, dass man von nun an einen eigenen Führerschein benötigt, um Drohnen steuern zu dürfen? Wenn ihr Antworten auf diese Fragen sucht seid ihr hier genau richtig!

Am Ende des Blogs findet ihr abschließend noch eine Checklist mit den essentiellsten Punkten.

Grundlegendes

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass ALLE Drohnen vor Gebrauch registriert werden müssen. Ja, dies gilt auch für Fluggeräte mit einem Gewicht von UNTER 250g (Ausnahme sind Spielzeugdrohnen dieser Gewichtsklasse ohne Kamera). Die Anmeldung auf eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren kann man ganz einfach unter www.dronespace.at durchzuführen. Kostenpunkt: € 31,20 (Stand: 15. Nov. 2021). Nach Abschluss der Registrierung erhält man eine Betreibernummer, die zur eindeutigen Identifikation auf allen Fluggeräten angebracht werden muss.

Ebenfalls obligatorisch für einen legalen Aufstieg ist eine gültige Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für eure Drohne. Diese muss im Vergleich zur Betreibernummer PRO GERÄT abgeschlossen werden. Kosten hierfür bewegen sich im Bereich von €100 bis €150 (Angaben ohne Gewähr). Um registrierungspflichtige Drohnen steuern zu dürfen ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.

WICHTIG für das Fliegen per se: Die Registrierung ersetzt nicht das Einholen einer Fluggenehmigung von der Austro-Control.

Das solltest du beim Einholen einer Fluggenehmigung unbedingt beachten!

Wie bereits vorhin erwähnt, solltet ihr euch auf jeden Fall gut erkundigen, wie und wo ihr abheben dürft. Hierbei gibt es natürlich Unterschiede zwischen Flügen in der Stadt und Flügen am Land. Eine sehr gute Übersicht dazu gibt euch die ÖAMTC Drohnen App.

Zum besseren Verständnis, gebe ich euch im Folgenden ein Fallbeispiel.
Für jene von euch, die das Ganze nicht lesen wollen – scrollt einfach zur Kurzversion 😉

Fallbeispiel:

Vor einiger Zeit bekamen wir einen Kundenanfrage, ob wir nicht im Museumsquartier in Wien ein paar Aerial Shots machen könnten.
In diesem Fall mit einer DJI Mavic 2 Pro. Mit einem Gewicht von 907g fällt sie in die Drohnenklasse C2. Im nächsten Abschnitt dieses Blogs findet ihr nähere Informationen zu den verschiedenen Drohnenklassen.
Mir war von Anfang an klar, dass man einen Flug dieser Art von der Austro Control genehmigen lassen muss. Wie genau dieser Prozess aussehen würde, wusste ich zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht.
Nach einem ausgiebigen Telefonat mit einer sehr netten und kompetenten Mitarbeiterin der Austro Control war ich nun um einiges klüger. Der Genehmigungsprozess stellte sich komplexer als gedacht heraus. Hier die wichtigsten Infos (Stand: Juli 2021):

  1. Zunächst sollte man die Fluglocation auf Google Maps suchen, Screenshotten und den geplanten Flugbereich einzeichnen. Zum Abschätzen der Entfernung hilft euch der kleine Maps Maßstab (bei mir rechts unten im Browserfenster).
  2. Darauffolgend schreibt ihr eine E-Mail an dronespace@austrocontrol.at mit dem Google Maps Bild und folgenden Informationen:
      • voraussichtliche max. Fluggeschwindigkeit
      • voraussichtliche max. Flughöhe (hierbei gilt die Regel je Höhenmeter muss 1 Meter Abstand zu Unbeteiligten eingehalten werden)
      • wie oft ihr mit der Drohne abheben werdet (die Kosten steigen, je öfter ihr startet)
      • und natürlich grundlegende Daten zu eurer Person und/ oder Firma
  3. Wichtig: Plant den Dreh rechtzeitig, denn der Genehmigungsprozess nimmt für gewöhnlich 3-4 Wochen in Anspruch.

Bei den Kosten kann ich mich hier nur auf meine Situation beziehen. Da sagte man mir, dass ein Aufstieg €140 kostet, bei weiteren würden dann erneut Kosten anfallen. Wie hoch diese genau sind, kann ich allerdings nicht sagen. Zusätzlich entstehen noch Bearbeitungsgebühren die pro angefangener halber Std. €73 betragen. In meinem Fall schätzte die Mitarbeiterin den Aufwand auf 1,5 Std ein, sprich €219. Alle eben genannten Beträge sind Netto.

Für einen Drohnenflug (der Klasse C2) Gesamt: €359 zzgl. USt.

Kurzversion

  • Email an Austro Control mit Fluglocation, -höhe und -geschwindigkeit
  • Bearbeitungszeit von 3-4 Wochen
  • Kosten steigen pro Drohnenflug
  • Gesamtkosten für einen Flug der Klasse C2 ~ €360 exkl. USt.

Falls ihr euch nicht sicher seid, ruft einfach bei der Hotline der Austro Control/ Dronespace an und sichert euch ab.

Bei internationalen Flügen wendet euch immer an die lokalen Luftfahrtbehörden des jeweiligen Landes. Trotz der neuen, angeblich „einheitlichen “ Gesetze, sind die Anforderungen für eine Fluggenehmigung von Land zu Land verschieden.

Drohnengesetze 2021

Diese Drohnenklassen gibt es

„Open“
Diese Kategorie stellt vermutlich die interessanteste für die meisten User dar. „Open“ trifft auf Fluggeräte unter 25kg zu, die bei direkter Sichtverbindung mit einer maximalen Höhe von 120m geflogen werden. Flüge direkt über Menschen sind tabu. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, unterscheidet man hier, abhängig vom Gewicht, die drei Unterkategorien A1, A2, A3. Detaillierte Informationen dazu findet ihr unter diesem Link. Da es noch nicht kompliziert genug ist, gibt es zur genaueren Definition der oben genannten „A-Punkte“ noch fünf weitere Kategorien, die CE-Klassen C0-C4, die ihr unbedingt beachten solltet. Genauere Informationen zu diesen Klassen findet ihr unter diesem Link.
„Specific“
Falls eure Drohne unter diese Kategorie fällt seid ihr verpflichtet vor dem Flug eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde einzuholen. Bei Genehmigung habt ihr nun die Möglichkeit auf Flüge außerhalb der Sichtweite. Außerdem dürft ihr über besiedelten Gebieten fliegen.
„Certified“
Drohnenflüge dieser Kategorie sind mit bemannten Luftfahrten zu vergleichen. Dazu gehören zum Beispiel Transporte von Personen oder Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe. Aufgrund der gesetzlichen Umstellung ist eine Bewilligung derartiger Einsätze noch nicht möglich.
Drohnenführerschein Österreich 2021

Der Drohnenführerschein im Detail

Auch hier unterscheidet man zwei unterschiedliche Typen.

1. Kleiner Drohnenführerschein

  • notwendig für den Betrieb aller Drohnen über 250g
  • Online Kurs mit anschließendem Online Test (40 Multiple Choice Fragen)
  • Test und Kurs sind kostenlos, aber Achtung: wie bereits zu Beginn erwähnt, muss man für die Registrierung seiner Drohne allerdings sehr wohl zahlen
  • bei erfolgreichem Abschluss erhält der Betreiber eine Bestätigung des Kenntnisnachweises, die bei jedem Flug mitzuführen ist (digital oder ausgedruckt)
  • man ist berechtigt in allen EU-Mitgliedsstaaten seine Drohne in gleichem Umfang zu betreiben

2.  Großer Drohnenführerschein

  • kleiner Drohnenführerschein ist Grundvoraussetzung
  • praktisches Selbsttraining + darauffolgender Theorietest bei einer behördlich anerkannten Stelle
  • Theorietest umfasst 30 Multiple Choice Fragen aus den Themengebieten Meteorologie, UAS-Flugleistung sowie technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden
  • Anmeldung zur Prüfung via Mail an examinations@austrocontrol.at (mind. 10 Tage vor dem gewünschten Termin)

Checklist für deinen Drohnenflug

  • Registrierung unter dronespace.at
  • Drohnenführerschein machen
  • Abschließen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für deine Drohne
  • gewünschte Flugzone(n) auschecken
  • Einholen einer Fluggenehmigung (falls nötig) von der jeweils zuständigen Luftfahrtbehörde
  • Abheben! 😀

Conclusio

Wenn man erst mal die vielen verschiedenen Einteilungen und Kategorien durchschaut hat, machen die neuen Beschlüsse und vor allem der Drohnenführerschein auf jeden Fall Sinn. Vor allem die Vereinheitlichung der Gesetze auf EU-weiter Ebene erspart den Piloten viele Komplikationen. 

Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass diese Sache mit Corona möglichst schnell vorübergeht und wir die Lufträume der EU mit unseren Drohnen, leichter denn je, erobern können!

Übrigens: Wir von Fraem filmen ebenfalls regelmäßig mit Drohnen. Ihr könnt euch gerne auf unserem Portfolio selbst ein Bild davon machen.

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